Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Birlinger Akademie®
Jürgen und Regina Birlinger

Stand: 16. November 2019

  1. GELTUNGSBEREICH

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Trainingsverträge zwischen der BIRLINGER AKADEMIE (BA) und ihren Kunden.

    Diese AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die diesen AGB entgegenstehen, von diesen AGB abweichen bzw. von den gesetzlichen Regelungen zu Ungunsten von BA abweichen, werden nicht anerkannt, es sei denn es wir der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  2. ANMELDUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS

    Die Anmeldung erfolgt über die elektronischen Formulare unserer Homepage birlinger-akademie.de oder in Textform per E-Mail, Fax oder per Post. Die Anmeldung zu unseren Trainings stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

    Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Anmeldung in Textform per E-Mail, Fax oder per Post zustande. Diese erfolgt spätestens binnen zweier Wochen nach Eingang der Anmeldung zusammen mit der Rechnung. Wird ein Training mit einem Kunden durchgeführt, ohne dass diesem vorher eine Anmeldebestätigung zuging, kommt der Vertrag mit Beginn des Trainings zustande.

  3. TEILNAHMEGEBÜHREN UND BEZAHLUNG

    Für alle Trainings gilt der auf der Homepage birlinger-akademie.de angegebene Preis zum Zeitpunkt der Anmeldung.

    Sofern nicht Anderes angegeben, schließen alle Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Anreise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind – sofern nicht ausdrücklich hiervon Abweichendes auf der Homepage angegeben ist - regelmäßig nicht im Preis enthalten.

    Die Zahlung der Teilnahmegebühren hat nach Erhalt der Rechnung innerhalb der im Rechnungsschreiben angegebenen Frist zu erfolgen. Wurden die Teilnahmegebühren nicht bis spätestens bei Beginn des Trainings bezahlt, ist BA berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.

    Die Annahme von Prämiengutscheinen aus dem Bundesprogramm „Bildungsprämie“ erfolgt unter Vorbehalt. Im Falle der Ablehnung des Antrages auf Prämiengutscheinerstattung durch das Bundesverwaltungsamt, ist die ausstehende zweite Hälfte des Trainingshonorars innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Ablehnungsbescheides komplett von der im Gutschein eingetragenen Person an BA zu bezahlen.

  4. LEISTUNGEN UND ÄNDERUNGSVORBEHALT

    Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Training auf unserer Homepage www. birlinger-akademie.de.

    Die BA ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während des Trainings vorzunehmen, soweit dies den Nutzen des Trainings nicht wesentlich ändert und den Kunden zumutbar ist.

  5. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN UND AUSSCHLUSSGRÜNDE

    Für die Teilnahme an den Trainings wird ein stabiler psychischer und physischer Zustand vorausgesetzt.

    Zur Absicherung der BA ist die Abgabe einer entsprechenden Erklärung vor Beginn des Trainings erforderlich. Die Erklärung wird in einem gesonderten Schreiben per E-Mail, Fax oder Post übermittelt und ist von dem Kunden unterschrieben an die BA per E-Mail, Fax oder Post bis spätestens zum Trainingsbeginn zurückzuschicken. Im Zweifelsfall ist jeder Kunde gehalten, ein ärztliches oder psychologisches Gutachten für eine Trainingsaufnahme ausstellen zu lassen.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Trainings keinen Ersatz für eine Therapie oder medizinische Behandlung darstellen.

    Die Einnahme von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigten können, sind während des Trainings zur eigenen Sicherheit zu unterlassen bzw. mit den Trainern im Vorfeld abzustimmen.

    Die Nutzung von Handys, Tablets und elektronischen Aufnahmegeräten jeglicher Art ist im Trainingsraum untersagt.  

    Bei allen Trainingsmaßnahmen ist die pünktliche Anwesenheit des Kunden zu den festgelegten Trainingszeiten obligatorisch. 

    Bei schuldhaften Verstößen gegen die oben genannten Obligationen ist die BA berechtigt, den Kunden von dem Training auszuschließen. In diesem Fall werden die bereits bezahlten Teilnahmegebühren nicht zurückerstattet bzw. die BA behält sich vor, die Teilnahmegebühren in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

    Die BA ist ferner berechtigt, den Kunden von dem Training auszuschließen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung das Training wiederholt und nachhaltig stört, so dass der reibungslose Ablauf des Trainings nicht mehr gewährleistet werden kann. Auch in diesem Fall werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren nicht zurückerstattet bzw. behält sich die BA vor, die Teilnahmegebühren in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

    Dem Kunden bleibt es unbenommen, in den oben genannten Fällen eines Trainingsausschlusses ersparte Aufwendungen oder die Möglichkeit anderweitigen Erwerbs nachzuweisen und dadurch seine Vergütungspflicht zu minimieren.

  6. KÜNDIGUNG ODER TERMINVERLEGUNG DURCH DIE BA

    Die Trainings sind an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Wird die Mindestteilnehmerzahl für das jeweilige Training nicht erreicht, kann das Training abgesagt oder auf einen späteren Termin verlegt werden. Gleiches gilt, wenn sonstige wichtige, von BA nicht zu vertretende Gründe, eine Durchführung des Trainings verhindern (z.B. plötzliche Erkrankung der Trainer, höhere Gewalt).

    Die Absage bzw. die Terminverlegung erfolgt in Textform per E-Mail, Fax oder Post.

    Wird das Training abgesagt, werden die bereits entrichteten Teilnahmegebühren in vollem Umfang zurückerstattet. Wird das Training auf einen späteren Termin verlegt und sagt die Terminverlegung dem Kunden nicht zu, kann dieser von der Teilnahme an dieser Trainingsmaßnahme absehen. Auch in diesem Fall werden die bereits entrichteten Teilnahmegebühren in vollem Umfang zurückerstattet. Ist der Kunde mit dem verlegten Termin einverstanden, wird die bereits entrichtete Gebühr auf das spätere Training angerechnet.

    Im Übrigen gelten für eine Kündigung der Trainings seitens der BA die gesetzlichen Bestimmungen.

  7. KÜNDIGUNG DURCH DEN KUNDEN

    Eine Umbuchung des vertraglich vereinbarten Trainings durch den Kunden ist einmalig, bis 4 Wochen vor Beginn, möglich. Die BA berechnet dem Kunden dafür eine Bearbeitungsgebühr von 5 % der vereinbarten Teilnahmegebühr. Der Antrag auf Umbuchung hat in Textform per Email, Fax oder Post zu erfolgen. Ein Anruf genügt nicht.

    Für eine Kündigung des vertraglich vereinbarten Trainings durch den Kunden gilt Folgendes:

    Jede Kündigung hat in Textform per E-Mail, Fax oder Post zu erfolgen. Ein Anruf genügt nicht.

    Bei einer Kündigung des Trainings bis zu 4 Wochen vor Beginn:

    • werden Stornokosten in Höhe von 20 % der vereinbarten Teilnahmegebühr fällig

    Bei einer Kündigung des Trainings bis zu 2 Wochen vor Beginn:

    • werden Stornokosten in Höhe von 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr fällig.

    Bei einer Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt:

    • werden Stornokosten in Höhe von 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr fällig.

    Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der in den Vertrag eintritt und die Rechte und Pflichten aus diesem übernimmt. Der Vertragseintritt ist nur dann wirksam, wenn der Ersatzteilnehmer dies der BA vor Trainingsbeginn in Textform per E-Mail, Fax oder Post erklärt und die BA der Vertragsübernahme zustimmt. Eine Verweigerung der Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund erfolgen. Kommt es zu einer Vertragsübernahme, werden Stornokosten in Höhe von 10 % der vereinbarten Teilnahmegebühr fällig. Weitere Stornokosten fallen nicht an.

    Dem Kunden bleibt in allen genannten Fällen der Nachweis gestattet, der BA sei kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden, als die erhobenen Stornokosten.

  8. HAFTUNG

    Die BA haftet

    • uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung beruhen.
    • für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
    • für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten betrifft. In diesen Fällen haftet BA jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden vorhersehbar sind.

    Eine weitergehende Haftung von BA ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

    Soweit die Haftung von BA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

    Sofern und soweit ein Dritter Ansprüche gegen die BA aufgrund von rechtswidrigen Handlungen eines Kunden geltend macht, stellt der Kunde die BA auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, frei. Weitergehende Schadensersatzansprüche von BA bleiben hiervon unberührt.

  9. VERSCHWIEGENHEIT

    Über sämtliche privaten und persönlichen Aussagen oder Vorkommnisse bei unseren Trainings wird absolutes Stillschweigen bewahrt. Es werden keine persönlichen Details, die im Verlauf der Trainingsteilnahme bekannt werden, nach außen getragen.

  10. DATENSCHUTZ

    Die im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss genannten Kundendaten werden zu internen Abwicklungs- und Abrechnungszwecken gespeichert. Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. 

  11. URHEBERRECHT

    Sämtliche Trainingsunterlagen, Konzepte, Methoden, Übungen und Techniken, sowohl in Wort als auch in Schrift, sind urheberrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet, diese entgeltlich oder unentgeltlich Dritten – auch nicht in abgewandelter Form – zur Verfügung zu stellen. Die Herstellung oder Veröffentlichung von Ton- oder Bildaufnahmen vom Traininggeschehen ebenso wie Mitschriften sind untersagt. 

    Bei genehmigter Weitergabe in jeglicher Form muss die BA als Urheber aufgeführt werden.

    Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung ist der Kunde verpflichtet, der BA eine Vertragsstrafe von 2.000 € zu zahlen. Der BA bleibt vorbehalten, einen möglichen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

  12. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

    Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht.
    Gerichtsstand ist Starnberg.

  13. NEBENABREDEN UND SALVATORISCHE KLAUSEL

    Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Individualabreden behalten Vorrang.

    Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelunglücke gilt die Regelung, die dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien gewollt wurde oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt gewesen wäre, sofern bei Abschluss dieses Vertrages dieser Punkt bedacht worden wäre.

  14. ANBIETER

    BIRLINGER AKADEMIE
    Dipl.-Ing. Jürgen Birlinger und Dipl.-Psych. Regina Birlinger

    Birlinger & Birlinger GbR
    Osakr-Maria-Graf-Str. 21
    82229 Seefeld
    Tel.: +49 (0) 8152 / 98 27 049
    Fax: +49 (0) 8152 / 98 27 161
    info@birlinger-akademie.de
    birlinger-akademie.de

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